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   BFH, 13.08.1970 - V R 69/66   

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https://dejure.org/1970,647
BFH, 13.08.1970 - V R 69/66 (https://dejure.org/1970,647)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1970 - V R 69/66 (https://dejure.org/1970,647)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1970 - V R 69/66 (https://dejure.org/1970,647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerbefreiung bei nach Weisung ausgeführten beförderungssteuerpflichtigen Fernstransportendurch einen Viehagent

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 507
  • BStBl II 1971, 507
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.05.1965 - V 32/63 U

    Umsatzsteuerfreiheit des Warenverkehrs auf Wasserstrassen

    Auszug aus BFH, 13.08.1970 - V R 69/66
    Im angefochtenen Urteil hat das Finanzgericht (FG) die Berufung (Klage) als unbegründet zurückgewiesen und dazu ausgeführt: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (vgl. das Urteil V 32/63 U vom 20. Mai 1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 82 S. 695 - BFH 82, 695 -, BStBl III 1965, 497) sei bei einer Lieferung die Beförderung der Ware zum Abnehmer als eine unselbständige Nebenleistung zu beurteilen.

    Das FG ist zutreffend davon ausgegangen, daß gewisse bei Ausführung eines Geschäfts (Umsatzes) vom Unternehmer zusätzlich erbrachte entgeltlche Leistungen, die ihrer Natur nach Gegenstand eines eigenen Umsatzes sein könnten, als sogenannte Nebenleistungen umsatzsteuerrechtlich nicht nach ihrer eigenen, sondern nach der Natur des Geschäfts, das sie auslöst und dem sie dienen sowie als Einheit mit diesem Umsatz zu beurteilen sind (vgl. das BFH-Urteil V 32/63 U vom 20. Mai 1965, a.a.O.).

  • BFH, 02.07.1959 - V 285/57 U

    Aufteilung der Umsatzsteuerpflicht bei der Erbringung von Reiseleistungen

    Auszug aus BFH, 13.08.1970 - V R 69/66
    Im Zusammenhang mit der hier erörterten Rechtsfrage verdient auch das BFH-Urteil V 285/57 U vom 2. Juli 1959 (BFH 69, 255, BStBl III 1959, 358) Beachtung, in dem der Senat dargelegt hat, daß ein Reisebüro, das seinen Kunden Unterkunft und Verpflegung vermittelt und die Beförderung zum Reiseziel mit eigenen Omnibussen ausführt, zwei gesonderte Leistungen erbringt.
  • BFH, 14.01.1960 - V 22/58 U

    Die auf einen Toto-Gewinner von dem Toto-Unternehmen anläßlich der

    Auszug aus BFH, 13.08.1970 - V R 69/66
    Von einer Nebenleistung kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur gesprochen werden, wenn der dienende Umsatz im Verhältnis zum auslösenden Geschäft nebensächlich ist, mit ihm in engem Zusammenhang steht und in seinem Gefolge üblicherweise vorkommt (vgl. das Urteil V 22/58 U vom 14. Januar 1960, BFH 70, 394, BStBl III 1960, 147; Eckhardt-Schettler, "Umsatzsteuer", 8. Aufl. S. 16).
  • FG München, 30.06.1965 - I (III) 466/61

    Beförderung und Versendung durch HV

    Auszug aus BFH, 13.08.1970 - V R 69/66
    Zutreffend hat das FG München im Urteil I (III) 466/61 vom 30. Juni 1965 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1966 S. 43), das nach Rücknahme der Revision des FA rechtskräftig geworden ist und ebenfalls die Beförderungsleistungen eines Viehagenten als selbständige Umsätze beurteilt, darauf hingewiesen, daß die Beförderung lebenden Viehs gefahrenreich ist (Verletzungs- und Erkrankungsgefahr!) und deshalb besondere Sorgfalt nötig macht, daß die Verladung der Tiere Sachkunde voraussetzt, daß klimatische Bedingungen zu beachten sind, daß geeignete Fahrzeuge verwendet werden müssen und daß der Transport an eine Reihe spezieller gesetzlicher Vorschriften (Viehseuchengesetz, Tierschutzgesetz) gebunden ist.
  • BFH, 12.12.1985 - V R 15/80

    Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere

    Zur Annahme einer Nebenleistung ist erforderlich, daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507; vom 4. Dezember 1980 V R 60/79, BFHE 132, 124, BStBl II 1981, 231, und Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BFHE 132, 147, BStBl II 1981, 197).
  • BFH, 25.02.1971 - V R 16/67
    »Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Einkaufsagenten ausgeführten Versendungen sind nicht zwangsläufig Nebenleistungen im Rahmen der Vermittlungstätigkeit (Fortführung der Rechtsprechung im BFH-Urteil V R 69/66 vom 13.08.1970, BFH 99, 507).«.

    Eine Nebenleistung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil V R 69/66 vom 13. August 1970, BFH 99, 507) nur vor, wenn der dienende Umsatz im Verhältnis zum auslösenden Geschäft nebensächlich ist, mit ihn in engem Zusammenhang steht und in seinem Gefolge üblicherweise vorkommt.

    Der BFH hat es im übrigen in der obengenannten Entscheidung V R 69/66 vom 13. August 1970 (a.a.O.) abgelehnt, seine Rechtsprechung zur Nebenleistung auf Fälle auszudehnen, in denen lediglich ein enger wirtschaftlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei Leistungen desselben Unternehmens besteht (vgl. Anmerkung zum Urteil V R 69/66 in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1970 S. 598 - HFR 1970, 598 -).

  • BFH, 09.12.1971 - V R 84/71

    Balkonbepflanzung durch Vermieter einer Großwohnanlage ist als übliche

    Eine Nebenleistung liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats dann vor, wenn der dienende Umsatz im Verhältnis zum auslösenden Geschäft nebensächlich ist, mit ihm in engem Zusammenhang steht und in seinem Gefolge üblicherweise vorkommt (vgl. z. B. in anderem Zusammenhang Urteil des BFH V R 69/66 vom 13. August 1970, BFH 99, 507, und die Anmerkung hierzu in HFR 1970, 598).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School-

    Unselbständige Nebenleistungen sind Leistungen, die in einem engen Zusammenhang mit einer Hauptleistung stehen, diese abrunden und ergänzen, im Verhältnis zur ihr nebensächlich sind und in deren Gefolge üblicherweise vorkommen (BFH-Urteil vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507 ; Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BStBl II 1977, 881; Beschluß vom 18. Dezember 1980 V B 24/80, BStBl II 1981, 197, Abschn. 4 der Gründe).
  • BFH, 14.07.1977 - V R 20/74

    Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist

    Eine Nebenleistung liegt nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. das Urteil vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507, und die Anmerkung hierzu in HFR 1970, 598) vor, wenn eine Leistung in engem Zusammenhang mit einer anderen steht, im Verhältnis zu dieser nebensächlich ist und in deren Gefolge üblicherweise vorkommt.
  • BFH, 17.08.1972 - V R 21/68

    Elektrizitätsversorgungsunternehmen - Bereitstellung seines Stromnetzes -

    Es kann schon zweifelhaft sein, ob die zweite Leistung gegenüber der Stromlieferung nebensächlich ist, in keinem Falle ist sie aber mit der Stromlieferung üblicherweise verbunden, wie die Beteiligten unter Hinweis auf die verschiedenen Arten von Stromlieferungsverträgen selbst vorgetragen haben (vgl. auch Urteil des BFH V R 69/66 vom 13. August 1970, BFH 99, 507).
  • BFH, 07.02.1974 - V R 72/70

    Fäkaliengrube - Entleerung - Entsorgung - Hauptleistung - Anwendbarkeit

    Ist diese eine Lieferung oder sonstige Leistung, so teilt die nebenher oder zusätzlich erbrachte Beförderung umsatzsteuerrechtlich das Schicksal der Hauptleistung (vgl. Urteil des BFH vom 13. August 1970 V R 69/66, BFHE 99, 507).
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